Zusätzlicher Erwerb von 30 ECTS Punkten
gültig für den MBA-Studiengang "Innovation Management" der Fachhochschule Ludwigshafen
Auszug aus der Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang
Master of Business Administration (MBA) „Innovation Management” der Fachhochschule Ludwigshafen in der noch nicht genehmigten Fassung:
"§3 Zulassung zum Studium
(1)
a) der Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem als geeignet eingestuften Fachgebiet mit einer Regelstudienzeit von nicht weniger als sechs Semestern bzw. einer ECTS-Anrechnungspunktezahl von nicht weniger als 180 oder über einen durch Rechtsvorschrift bzw. von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss;
b) der Nachweis über das Vorliegen weiterer 30 ECTS-Anrechnungspunkte, die erworben wurden:
- im Rahmen des Studiengangs gemäß a) oder
- in einer an die fachlichen Anforderungen des Studiums gemäß a) oder des Studiengangs im §1 Absatz 1 [Anm. Innovation Management (MBA)] anknüpfenden berufspraktischen Tätigkeit im Gegenwert des Umfangs von sechs Monaten einer hauptberuflichen Tätigkeit, welche zu den in c) genannten Tätigkeitszeiten hinzutritt [Anm. gemeint ist das eine Jahr Berufserfahrung] und durch Vorlage geeigneter Beweismittel (z. B. aussagekräftiges Projekt- bzw. Tätigkeitsportfolio, nach Möglichkeit verbunden mit Arbeitszeugnissen oder gleichwertigen Unterlagen) zu belegen ist. Es wird eine mündliche Prüfung gemäß § 15 abgehalten, die mit „ausreichend“ bestanden sein muss;
c) der Nachweis über eine dem Abschluss des Studiums gemäß a) nachfolgende und dessen fachlichen Anforderungen gemäße hauptberufliche Tätigkeit, welche zum Zeitpunkt der Aufnahme mindestens 12 volle Monate gedauert hat;
..."
Hinweis:
Wir raten Ihnen sich bei einem ersten Hochschulabschluss mit lediglich 180 ECTS Punkten frühzeitig zu bewerben, um die zur Zulassung erforderlichen fehlenden 30 ECTS Punkte noch rechtzeitig zu erlangen.
