Eignungsfeststellungsverfahren

gültig für den MBA-Studiengang "Innovation Management" der Fachhochschule Ludwigshafen

Auszug aus der Prüfungsordnung für den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang
Master of Business Administration (MBA) „Innovation Management” der Fachhochschule Ludwigshafen in der noch nicht genehmigten Fassung:

"§3 Zulassung zum Studium

...

(4)

Für jede Bewerbung ist ein Grad der Eignung zu bestimmen.
a) Dabei werden anhand der Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (bei mehreren Abschlüssen: die beste erreichte Note) zwischen 0 und 4 Punkte, anhand der persönlichen Eignung zwischen 0 und 3 Punkte vergeben. Die so entstehenden beiden Punkteergebnisse werden zusammengerechnet und ergeben den Eignungsgrad, der zwischen 0 und 7 Punkte betragen kann.
Für ein Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses
(a1) mit Note 1,00 bis 1,50 werden 4 Punkte,
(a2) mit Note 1,51 bis 2,50 werden 3 Punkte,
(a3) mit Note 2,51 bis 3,50 2 Punkte, beim zusätzlichen Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher und methodenbezogener Arbeitsweise 3 Punkte,
(a4) mit Note 3,51 und weniger werden 0 Punkte vergeben.
Für Bewerberinnen bzw. Bewerber, die eine Zulassung gemäß Absatz 1 d) anstreben [Anm. ohne Hochschulabschluss], ergibt sich die äquivalente Punktzahl aus dem Durchschnittswert der Bewertung der wissenschaftlichen Arbeit und der Bewertung der mündlichen Prüfung gemäß Absatz 1 d).
b)  Die persönliche Eignung wird anhand eines zweiseitigen Motivationsschreibens und der sonstigen Bewerbungsunterlagen mit jeweils 1 Punkt für „nachgewiesen oder überzeugend dargelegt“ bzw. mit 0 Punkten als „nicht nachgewiesen und nicht überzeugend dargelegt“ bewertet. Überprüft werden:
(b1)  ob Begabungen, Interessen und berufliche Motivation vorliegen, welche die Bewerberin oder der Bewerber für den angestrebten Studiengang besonders geeignet erscheinen lassen;
(b2)  ob Werdegang und Arbeitszeugnisse oder andere geeignete Nachweise berufliche Erfahrungen oder Leistungen erkennen lassen, welche der Erreichung der Ziele des angestrebten Studiengangs in besonderem Maße förderlich sind;
(b3)  ob Werdegang und Arbeitszeugnisse oder andere geeignete Nachweise eine besondere Eignung zur Führungskraft erkennen lassen.
c) Die Eignungsüberprüfung, deren Ergebnis die Gesamtpunktzahl von mindestens fünf Punkten für die Bewertung „geeignet“ ergeben muss, wird von der Studiengangleitung vorgenommen. Die Regelungen dieser Prüfungsordnung gelten sinngemäß. Ein Freiversuch ist ausgeschlossen. Das Ergebnis wird von der Studiengangleitung dem Prüfungsausschuss zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.
d)  Bis zu fünfzehn Personen, von denen jede nicht weniger als sechs Punkte erreicht hat, können in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung schon vor Ablauf der Bewerbungsfrist zugelassen werden. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die noch nicht besetzten Studienplätze an alle weiteren geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern vergeben. Sind mehr qualifizierte Bewerbungen zu berücksichtigen, als Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, so wird eine Zulassungsrangliste anhand der erreichten Eignungsgrade gebildet. Innerhalb einer Teilgruppe mit gleichem Eignungsgrad ist die Reihenfolge des Bewerbungseingangs maßgebend. Bei taggleichem Bewerbungseingang entscheidet das Los.
 

..."

Ihre Ansprechpartnerin

Rosi Weindel, Dipl.-Bw. (FH)

Rosi Weindel, Dipl.-Bw. (FH)
Programm Managerin
Julius-Hatry-Str. 1
68163 Mannheim
Tel.: 0621 150 207 11
Fax: 0621 150 207 29