Allgemeine Geschäftsbedingungen
Graduate School Rhein Neckar gGmbH
(Stand: Oktober 2011)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt die Graduate School Rhein-Neckar nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich.
1.2 Die Graduate School Rhein-Neckar bietet Master-Studiengänge (in Kooperation mit der Hochschule Mannheim, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Mannheim und der Hochschule Ludwigshafen am Rhein), Zertifikate, Seminare und Schulungen an.
Diese Angebote sind auf der Homepage der Graduate School Rhein-Neckar sowie in Informationsbroschüren näher beschrieben. Hierbei handelt es sich um unver-bindliche, allgemeine Beschreibungen. Änderungen unter Wahrung des Gesamtcharakters einer Veranstaltung, insbesondere Änderungen der Inhalte, des Ablaufs und hinsichtlich der mitwirkenden Dozenten bleiben vorbehalten.
2. Master-Studiengänge
2.1 Zur Anmeldung zu Master-Studiengängen sind die Formulare (Zulassungsantrag) der Graduate School Rhein-Neckar zu verwenden. Die erforderlichen, in diesen Formularen genannten weiteren Unterlagen sind beizufügen.
2.2 Die kooperierende Hochschule ist insbesondere für die Abnahme von Prüfungsleistungen und die Festlegung der Prüfungsmodalitäten verantwortlich. Ferner zuständig für die Ausstellung des Prüfungszeugnisses und die Verleihung der akademischen Abschlussgrade.
2.3 Für die Belegung der von der Graduate School Rhein-Neckar angebotenen Master-Studiengänge bestehen besondere Zulassungsvoraussetzungen. Voraussetzungen und Verfahren der Zulassung sind der Anlage zu diesen AGB und in den Prüfungsordnungen geregelt.
2.4 Sofern dem Zulassungsantrag stattgegeben wird, erhält der Bewerber von der Graduate School Rhein-Neckar oder der kooperierenden Hochschule die Zulassungsbestätigung. Die Zulassung erfolgt in der Regel unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Mindestteilnehmerzahl für den Master-Studiengang erreicht wird. Mit Zugang der Zulassungsbestätigung kommt zugleich ein Vertrag zwischen der Graduate School Rhein-Neckar und dem Bewerber zustande.
2.5 Dem Bewerber wird ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Soweit in der Zulassungsbe-stätigung nicht abweichend geregelt, ist dieses Rücktrittsrecht spätestens 6 Wochen vor Studienbeginn durch schriftliche Erklärung auszuüben. Bei Ausübung dieses Rücktrittsrechts ist ein Bearbeitungsentgelt von 150 Euro fällig. Bei späterer Kündigung bzw. Abbruch des Studiums fallen die entsprechenden Entgelte gemäß 5.1 als Schadenspauschale an, mindestens jedoch 60 %.
2.6 Sofern im Zulassungsbescheid eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist und diese nicht erreicht wird, steht der Graduate School Rhein-Neckar ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu. Dieses ist spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Datum des Poststempels) schriftlich auszuüben.
3. Zertifikate, Seminare, Schulungen der Graduate School Rhein-Neckar
3.1 Die Anmeldung zu Zertifikaten, Seminaren, Schulungen und sonstigen Veranstaltungen der Graduate School Rhein-Neckar (nachfolgend „Veranstaltungen“) hat online oder schriftlich zu erfolgen.
3.2 Ein Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch die Graduate School Rhein-Neckar zustande, spätestens mit Zugang einer Teilnahmebestätigung bzw. Rechnung.
3.3 Sofern in der Programmbeschreibung oder in der Teilnahmebestätigung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist und diese nicht erreicht wird, steht der Graduate School Rhein-Neckar ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu. Dieses ist spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich auszuüben.
3.4 Der Teilnehmer kann von einem Vertrag über eine Veranstaltung bis spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gegen Zahlung eines Bearbeitungsentgelts von 100 Euro zzgl. Mehrwertsteuern zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
4. Gesetzliche Informationspflichten, Widerrufsrecht
4.1 Vertragspartner auf Seiten der Graduate School Rhein-Neckar ist die
Graduate School Rhein-Neckar gGmbH
Vertreten durch ihre Geschäftsführerin Petra Höhn
Julius-Hatry-Straße 1
68163 Mannheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, HRB 707063
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr: 38107/04849
4.2 Belehrung über gesetzliches Widerrufsrecht:
Sowohl der Zulassungsbescheid als auch die Anmeldung zu sonstigen Veranstal-tungen der Graduate School Rhein-Neckar können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses (Zugang des Zulassungsbescheids bzw. der Teilnahmebescheinigung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an die Graduate School Rhein-Neckar gGmbH unter der in Ziffer 4.1 angegebenen Anschrift oder per Fax an (0621) 150 207-29 oder per E-Mail an info@gsrn.de.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
5. Studien-/Veranstaltungsentgelte und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Höhe der Entgelte für Master-Studiengänge und deren Fälligkeit ist jeweils in den aktuellen Programmbeschreibungen angegeben. Soweit nicht im Einzelfall abweichend geregelt, beispielsweise im Formular „Zulassungsantrag“, sind die Entgelte in Raten wie folgt zu entrichten:
- 60 % vor Studienbeginn (Beginn der ersten Lehrveranstaltung des Studienan-gebotes oder, falls eine Immatrikulation vorzunehmen ist, Zeitpunkt der Aufnahme in die Matrikel)
- 20 % vor Beginn des 2. Semesters oder 3. Trimesters
- 20 % vor Beginn des 3. Semesters oder 5. Trimesters
Verlängert sich das Studium aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen (z. B. Nichtbestehen von Prüfungen, Urlaub während Lehrveranstaltungszeiträumen), kann für jeden angefangenen Sechsmonatszeitraum ein gesondertes Verwaltungsentgelt von 300 Euro erhoben werden. Insbesondere wenn die Regelstudienzeit überschritten wird.
Etwaige Gebühren und Entgelte, die von der kooperierenden Hochschule selbst erhoben werden sowie sonstige Kosten wie beispielsweise Studierendenwerksbeiträge sind in den Entgelten der Graduate School Rhein-Neckar nicht enthalten.
Besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung von Modulen, anderweitigen Studien-zeiten oder Studien- und Prüfungsleistungen auf einen Master-Studiengang, kann das an die Graduate School Rhein-Neckar zu entrichtende Entgelt vermindert werden. Dies gilt nur, wenn die anzurechnenden Module, Zeiten oder Leistungen im Rahmen eines mit der Graduate School Rhein-Neckar geschlossenen, entgeltpflichtigen Vertragsverhältnisses erbracht worden sind.
5.2 Das vereinbarte Teilnahmeentgelt für sonstige Veranstaltungen der Graduate School Rhein-Neckar wird, soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, wie folgt fällig: 100 % mit Bestätigung der Teilnahme.
6. Datenschutz
Die Nutzung, Speicherung und Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe des geltenden Datenschutzrechts. Sämtliche personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erreichung des Vertragszweckes angemessen und erforderlich ist (z. B.: Weitergabe an kooperierende Hochschule zum Zweck der Immatrikulation, an Prüfungsämter zur Notenerfassung).
7. Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte
Materialien, die der Vertragspartner im Rahmen der von der Graduate School Rhein-Neckar angebotenen Veranstaltungen erhält, sind ausschließlich für die Zwecke der jeweiligen Veranstaltung bestimmt. Insbesondere ist jegliche Weitergabe dieser Materialien an Dritte sowie jegliche Vervielfältigung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken des Vertragspartners dient, untersagt.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mannheim.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Vertragspartner einschließlich dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien sind einander verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Erfolg soweit als möglich erreicht.
Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Graduate School Rhein-Neckar gGmbH:
