AZWV Zertifizierung

Die Graduate School Rhein-Neckar ist seit Oktober 2009 als Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung gemäß Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) durch die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) zugelassen.

Was viele nicht wissen, Bildungsgutscheine können Sie auch zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes einlösen. D.h. qualifizierte Mitarbeiter werden bei der Weiterbildungsförderung berücksichtig.

Für folgende Zertifikatsprogramme und Seminare können Sie bei der Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine beantragen.

Zertifikatsprogramme

Seminare

Mit Inkrafttreten des Ersten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt am 1. Januar 2003 können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.

Wichtig: Die Agenturen für Arbeit fördern übrigens nicht nur die berufliche Weiterbildung von arbeitslos gewordenen Menschen. Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Für die berufliche Qualifizierung Beschäftigter stehen den Agenturen für Arbeit verschiedene Fördermöglichkeiten und -programme zur Verfügung.

Grundsätzlich ist zu beachten

  • Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes. Entscheidungskriterien sind Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und die Anforderungen des Arbeitsmarktes.
  • Sie erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter den oben genannten Weiterbildungsangeboten wählen.
  • Für die Weiterbildungsförderung können grundsätzlich die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrtkosten) gewährt werden.

Einlösen des Bildungsgutscheins

  • Bei Eingang des Bildungsgutscheins prüft die Agentur für Arbeit, ob die vom Teilnehmer ausgewählte Maßnahme mit den Konditionen des Bildungsgutscheins übereinstimmt.
  • Der Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht vor Maßnahmeneintritt vom Bildungsträger der zuständigen Agentur für Arbeit vorgelegt wird.
  • Damit die Leistung zeitnah bewilligt werden kann, reichen Sie bitte die von der Agentur für Arbeit ausgehändigten Formulare rechtzeitig vor Beginn bei der Agentur für Arbeit ein.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_26254/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html

WeGebAU - Programmerweiterung im Rahmen des Konjunkturpakets II
Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.

Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Der Erwerb Ihres (letzten) Berufsabschlusses und. die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
  • Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
  • Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
  • Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
  • Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Weitere Fördermöglichkeiten unter http://www.arbeitsagentur.de/nn_26254/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Weiterbildung-allgemein.html

Ihre Ansprechpartnerin

Petra Höhn, Diplom-Kauffrau

Petra Höhn, Diplom-Kauffrau
Marketingleiterin
Julius-Hatry-Straße 1
68163 Mannheim
Tel.: 0621 150 207 - 12
Fax: 0621 150 207 - 29