Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung

In Rheinland-Pfalz – sowie auch in einigen anderen Bundesländern – besteht die Möglichkeit, nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) Bildungsurlaub zu erhalten. Dabei gewährt der Arbeitgeber auf Antrag bezahlten Urlaub, ohne jedoch die Kosten der Bildungsmaßnahme zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in einem Bundesland angestellt sind, in dem ein Bildungsfreistellungsgesetz besteht. Des Weiteren müssen sowohl die Bildungsmaßnahme als auch der Veranstalter durch das entsprechende Ministerium anerkannt sein.

Die Präsenzphasen unserer MBA-Studiengänge und mancher Zertifikate sind in Rheinland-Pfalz in der Regel nach dem aktuell gültigen Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) anerkannt. Die Anerkennung kann bei Bedarf auch für weitere Bundesländer beantragt werden. In Baden-Württemberg gibt es zurzeit leider keine gesetzliche Regelung für Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung.

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beläuft sich in der Regel auf zehn Arbeitstage für einen Zeitraum zwei aufeinander folgender Kalenderjahre.

Weitere Informationen zur Studienfinanzierung finden Sie auch unter http://www.gsrn.de/ueberuns/finanzierung.

 

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Rosi Weindel, Dipl.-Bw. (FH)

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